Schutz vor finanziellen Folgen durch Straftaten im Unternehmen Tankstelle
Götte Gruppe – persönlich. kompetent.
Eine Vertrauensschaden-Police so wie sie von der Götte Gruppe angeboten wird, bietet Tankstellenbetreibern einen erstklassigen Schutz sowohl für Schäden durch Dritte als auch für die von Vertrauenspersonen vor Ort. So oder so sind die Folgen aufgrund von Bereicherungskriminalität im Ereignisfall weder übersehbar noch kalkulierbar, in jedem Fall jedoch wirtschaftlich unter Umständen katastrophal.
Der Gedanke oder – noch schlimmer – die Überzeugung, in einem Unternehmen Tankstelle wird weder betrogen, noch veruntreut oder gar im Rahmen von Täuschungen der Weg zu Betrügereien gesucht und gefunden, ist schlichtweg realitätsfern. An Tankstellen kommt es immer wieder zu Unterschlagungen, unter anderem aus dem Verkauf von Gutscheinen. In einem vor dem Amtsgericht Siegen verhandelten Fall unterschlug eine Tankstellenmitarbeiterin mehr als 12.000 Euro aus dem Verkauf von Guthabenkarten.
Treffsicherer Service vom Feinsten
Wir von der Götte Gruppe kennen als erfahrene und anerkannte Experten für alle Versicherungen rund um die Tankstelle und die gewerbliche Fahrzeugwäsche die Risiken und Realitäten in diesen sensiblen Regionen und begleiteten bereits viele Schäden dieser Art. Deswegen bieten wir seit Jahren eine Vertrauensschadenversicherung an, die den Tankstellenunternehmer vor den Folgen krimineller Handlungen im Geschäftsverkehr des Dienstleistungszentrums Tankstelle schützt.
In einem Tankstellenbetrieb sind vor allem Vermögensschäden durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen beispielsweise durch Mitarbeiter, Aushilfen, Stationsleiter oder gegebenenfalls externe Dienstleister mit Zugriff auf Werte/Systeme relevant.
Typische Schadenbeispiele
Bargeldunterschlagung: Ein Mitarbeiter entnimmt über Wochen Bargeld aus der Kasse und manipuliert anschließend Tagesabschlüsse, Kassenberichte oder Storno-Buchungen, damit die Fehlbeträge nicht auffallen.
Manipulierte Stornos und Retouren: Eine Kassiererin bucht fingierte Stornos, Retouren oder Fehlbons und nimmt den entsprechenden Bargeldbetrag aus der Kasse.
Kraftstoffdiebstahl durch Mitarbeiter: Ein Mitarbeiter gibt Freunden oder Angehörigen Kraftstoff frei, ohne den Verkauf ordnungsgemäß zu kassieren. Alternativ werden Tankvorgänge nachträglich gelöscht oder auf falsche Zahlungsarten gebucht.
Gutscheine, Waschprogramme und Prepaid-Produkte: Ein Mitarbeiter erstellt unberechtigt Tankgutscheine, Waschcodes, Telefonkarten- oder Prepaid-Guthaben und nutzt diese selbst oder verkauft sie privat weiter.
Manipulation von Kundenbindungs- oder Flottenkarten: Ein Mitarbeiter missbraucht Kunden-, Bonus-, Flotten- oder Tankkarten, um eigene Betankungen oder Warenbezüge abzurechnen.
Warenentwendung aus dem Shop: Aushilfen oder Angestellte entwenden regelmäßig Zigaretten, Alkohol, Lebensmittel, Autozubehör oder andere Shopware. Der Schaden fällt erst bei Inventurdifferenzen auf.
Zigaretten- und Tabakwarenbetrug: Ein Mitarbeiter entnimmt systematisch Tabakwaren aus dem Lager oder verkauft sie gegen Bargeld außerhalb des Kassensystems.
Manipulation der Warenwirtschaft: Ein Filialleiter verändert Bestände, Wareneingänge oder Abschreibungen im Warenwirtschaftssystem, um Entnahmen aus Lager oder Shop zu verschleiern.
Unterschlagung von Tageseinnahmen: Ein Mitarbeiter bringt die Tageseinnahmen nicht zur Bank oder zahlt nur einen Teilbetrag ein. Die Differenz wird zunächst als Buchungsfehler oder Banklaufzeit erklärt.
Scheinrechnungen / Lieferantenbetrug: Ein leitender Mitarbeiter veranlasst Zahlungen an fingierte Dienstleister oder überhöhte Rechnungen eines kollusiv eingebundenen Lieferanten.
Manipulation von Lohn- oder Arbeitszeitdaten: Ein Mitarbeiter mit Zugriff auf die Personalabrechnung erfasst nicht geleistete Stunden, Scheinschichten oder Zuschläge für sich oder Dritte.
Untreue durch Filialleitung: Der Stationsleiter nutzt seine Zeichnungs- oder Verfügungsbefugnisse, um Betriebsmittel, Bargeld, Waren oder Guthaben zweckwidrig für private Zwecke zu verwenden.
Für den Nachweis eines Schadens, den Vertrauenspersonen oder Dritte begangen hat, muss der Tankstellenunternehmer prüfen und nachverfolgen, um uns den entstandenen Schaden darlegen zu können. Dafür unzureichend ist ein bloßes Fehlbestandsverzeichnisses im Rahmen einer Inventur. Ein einfaches Schuldanerkenntnis durch den Schadensverursacher reicht bis 25.000 Euro Schadensbetrag. Ein Schuldtitel [notarielles Schuldanerkenntnis] oder ein Strafurteil wird benötigt, wenn die Schadensumme darüber liegt.
Wir ermitteln die Jahresbeiträge über das Branchenrisiko, die Mitarbeiteranzahl und in Abhängigkeit von der Versicherungssumme. Versicherungsschutz ist bereits ab 414,12 Euro im Jahr inklusive 19 Prozent Versicherungssteuer zu haben.
Die Götte Gruppe berät interessierte Tankstellenbetreiber.
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Die Kontaktdaten lauten:
Köln: Telefon – 0 22 34 / 40 97 - 00;
E-Mail – xbrya@tbrggr-tehccr.qr
Hamburg: Telefon – 0 40 / 54 80 33 40 – 0;
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